Gemäß Gesetz 4014 / FEK A’209 / 21. 09. 2011 ist für die Umweltgenehmigung von Projekten und Tätigkeiten im öffentlichen und privaten Sektor eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich.
Nach Inspektion und Prüfung des Vorhabens oder der Tätigkeit werden die wesentlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet und die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder Kompensation von Umweltauswirkungen aufgeführt.
Außerdem wird über mögliche Alternativen diskutiert, die zu einem effektiveren Betrieb des Vorhabens oder der Tätigkeit mit minimalen Umweltauswirkungen beitragen.
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